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eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Die Verordnung, die in Deutschland regelt, welche E-Scooter auf die Straße dürfen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für den Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Sie definiert, was ein „Elektrokleinstfahrzeug“ überhaupt ist und welche technischen sowie rechtlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein solches Fahrzeug zugelassen werden kann. Erst die eKFV hat E-Scooter in Deutschland legalisiert – davor durften sie öffentlich gar nicht gefahren werden.

Die Verordnung legt klare Eckdaten fest: eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h, eine Lenk- oder Haltestange, ein Mindest- und Höchstmaß für das Fahrzeug, zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie eine vorgeschriebene lichttechnische Ausstattung (Frontlicht, Rücklicht, Reflektoren) und eine Glocke. Fahrzeuge, die diese Vorgaben einhalten, können vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten.

Neben der Technik regelt die eKFV auch die Nutzung. E-Scooter mit Zulassung dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Gefahren wird grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen; sind diese nicht vorhanden, weicht man auf die Fahrbahn aus. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.

Auch die Promillegrenzen sind über die allgemeinen Verkehrsregeln an die eKFV-Nutzung gekoppelt: Es gelten dieselben Grenzen wie beim Autofahren (0,5 ‰ als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ Straftat, für Fahranfänger und unter 21-Jährige 0,0 ‰). Eine Helmpflicht besteht nicht, ein Helm wird aber dringend empfohlen. Verstöße gegen Tempo, Wegebenutzung oder die Versicherungspflicht werden mit Bußgeldern geahndet.

Für dich als Käufer ist die eKFV vor allem deshalb relevant, weil sie den Unterschied zwischen einem alltagstauglichen, legalen E-Scooter und einem reinen Privatgelände-Gerät erklärt. Ein Modell „nach eKFV“ ist auf 20 km/h begrenzt, besitzt eine ABE und lässt sich versichern. Schnellere Modelle erfüllen die Verordnung nicht und sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt.

Die eKFV ist damit das Regelwerk, aus dem sich alle weiteren Pflichten ableiten: ABE, Versicherungskennzeichen, Mindestalter und Verkehrsregeln. Wer sich an ihre Vorgaben hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Beim Kauf genügt in der Praxis der Blick auf den Hinweis „Straßenzulassung nach eKFV“ – damit ist sichergestellt, dass der Scooter alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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